Regelung zur Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie die folgende Information vom KVG Main-Kinzig:
Aufgrund der neuen Fassung des Bundesinfektionsschutzgesetz gilt ab sofort eine neue Regelung: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt an drei Tagen in Folge über 100, gilt ab dem übernächsten Tag, dass eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) als Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss
- in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs,
- in den zugehörigen Bahnhofsgebäuden,
- in S- und U-Bahn-Stationen,
- an Straßenbahnhaltestellen,
- auf Bahnsteigen,
- an Bushaltestellen.
Eine OP-Maske reicht nicht aus.
Sollte die Inzidenz unter 100 liegen, kann als Mund-Nase-Bedeckung in den genannten Bereichen auch eine andere medizinische Maske getragen werden. Als medizinische Masken gelten OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95.
Alle Menschen ab 6 Jahren müssen diese Mund-Nase-Bedeckung tragen, ausgenommen sind lediglich Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Ebenfalls ausgenommen sind gehörlose und schwerhörige Menschen.
Den tagesaktuellen Inzidenzwert für den Main-Kinzig-Kreis, kann dem MKK COVID-19-Dashboard entnommen werden.
Ausführliche Informationen zu den zugelassenen Masken finden Sie auf den Seiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.