Regelung zur Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie die folgende Information vom KVG Main-Kinzig:

Aufgrund der neuen Fassung des Bundesinfektionsschutzgesetz gilt ab sofort eine neue Regelung: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt  an drei Tagen in Folge über 100, gilt ab dem übernächsten Tag, dass eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) als Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss

  • in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs,
  • in den zugehörigen Bahnhofsgebäuden,
  • in S- und U-Bahn-Stationen,
  • an Straßenbahnhaltestellen,
  • auf Bahnsteigen,
  • an Bushaltestellen.

Eine OP-Maske reicht nicht aus.

Sollte die Inzidenz unter 100 liegen, kann als Mund-Nase-Bedeckung in den genannten Bereichen auch eine andere medizinische Maske getragen werden. Als medizinische Masken gelten OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95.

Alle Menschen ab 6 Jahren müssen diese Mund-Nase-Bedeckung tragen, ausgenommen sind lediglich Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Ebenfalls ausgenommen sind gehörlose und schwerhörige Menschen.

Den tagesaktuellen Inzidenzwert für den Main-Kinzig-Kreis, kann dem MKK COVID-19-Dashboard  entnommen werden.

Ausführliche Informationen zu den zugelassenen Masken finden Sie auf den Seiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.