Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen Erweiterung der Notbetreuung auf Wochenenden und auf die Osterferien
Folgende Information des Hessischen Kultusministeriums möchten wir für die Eltern weitergeben:
„Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,
Seit dem 17. März 2020 bieten die Schulen in Hessen – insbesondere auch dank Ihrer Unterstützung – für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 eine sogenannte Notbetreuung an.
Die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung orientiert sich dabei am Entwicklungsalter, nicht allein an den Klassenstufen 1 bis 6, und umfasst daher für diese Schülerinnen und Schüler alle Altersstufen.
An Schulen mit bestehendem Ganztagsangebot ist eine Betreuung bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.
Einen Anspruch auf die Notbetreuung von Montag bis Freitag haben Schülerinnen und Schüler, bei denen ein Elternteil in sogenannten kritischen Infrastrukturen beschäftigt und dieser am Arbeitsplatz unabkömmlich ist. Dies gilt gleichermaßen für Alleinerziehende.
Mit Beschluss der Landesregierung soll diese Notbetreuung auf den Bereich der Osterferien ausgedehnt werden.
Ab dem 4. April 2020 bis zum 19. April 2020 steht eine erweiterte Notbetreuung zudem auch samstags und sonntags sowie an den Feiertagen zur Verfügung.
Die erweiterte Notbetreuung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist beschränkt auf die Personengruppen der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie der Rettungsdienste (s. anliegendes Antragsformular). Als weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notbetreuung an Wochenenden und den Feiertagen müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Alleinerziehend oder
- der andere Elternteil ist ebenfalls in einem der (weiteren) Schlüsselberufe der 2. Corona-Bekämpfungsverordnung tätig und zeitgleich im Einsatz, d. h. die Kinderbetreuung kann innerhalb des unmittelbar familiären Kontextes nicht sichergestellt werden.
- Die Kinder müssen die Infektionsschutzkriterien gem. Antragsformular erfüllen.
Als Schulleitungen bitte ich Sie, den für die erweiterte Notbetreuung in Betracht kommenden Eltern und Erziehungsberechtigten das Antragsformular zur Verfügung zu stellen. Es ist zudem auch auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums eingestellt. Über die an Sie zurückgegebenen Anträge und Anmeldungen informieren Sie sodann bitte die örtlich zuständigen Staatlichen Schulämter. Der konkrete Bedarf an der Ausnahmebetreuung sollte, wenn die Umstände es zulassen, zwei Tage vor der beabsichtigten Inanspruchnahme bei Ihnen angemeldet werden. Eine direkte Abstimmung mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, auch zu eventuell erst kurzfristig entstehenden Betreuungslücken, empfiehlt sich hierbei.“