Aktualisierung der Notbetreuung
Liebe Schulgemeinde,
gerade eben erreicht eine Meldung des Hessischen Kultusministeriums alle Schulen in Hessen, die ich gleich an Sie weitergebe. Wir verteilen diese Nachricht auch über den Schulelternbeirat. Sollten Sie zu dem betroffenen Elternkreis gehören, können Sie mich unter der E-Mail-Adresse Ulrich.Vormwald@schule.mkk.de erreichen. Ich möchte Sie bitten, mich schon am Sonntag anzuschreiben, damit wir die Gruppen für den Montag vorbereiten können.
Viele Grüße,
Uli Vormwald (Schulleiter)
„Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 6, deren Eltern in systemkritischen Berufen tätig sind
Die Berechtigung, Kinder in die Notbetreuung an Schulen (und Kitas) zu geben, ist durch den Kabinettbeschluss am Freitag in zwei Punkten erweitert worden:
1. Weitere Berufsgruppen, die von der Regelung erfasst werden, sind:
- Beschäftigte von ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Abfallwirtschaft tätig sind, mit Nachweis vom Arbeitgeber
2. Die Berechtigung gilt auch, wenn nur ein Elternteil in einem der in der Liste genannten Bereiche tätig ist.
Für die Notbetreuung hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration ein neues Musterformular zur Verfügung gestellt, welches wir diesem Schreiben anhängen und dass wir Sie bitten, ab Montag, 23. März, für Neuanmeldungen zu verwenden. In der Notbetreuung sollte die Gruppengröße auf drei bis fünf Kinder begrenzt sein. Ich hoffe, dass sich mit diesen Klarstellungen die aktuellen Regelungen erläutern und damit in den vergangenen 24 Stunden entstandene Fragen beantworten lassen. Kultusminister Alexander Lorz und ich wünschen Ihnen weiterhin viel Kraft und Gute Nerven bei der Aufrechterhaltung des eingeschränkten Dienstbetriebs und danken sehr herzlich für das großartige Engagement von Ihnen und Ihren Kollegien.
Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank
Ihr Dr. Manuel Lösel (Staatsekretär / Hessisches Kultusministerium) “